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T.Klaus Bauunternehmen
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49479 Ibbenbüren
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Sanierung der Fassade von Gebäuden unter Denk­‌mal­‌schutz

Wir von T.Klaus Bauunternehmen ken­nen uns mit Denk­‌mal­‌schutz aus und reali­‌sieren Sanie­‌rungen in der Region Ibbenbüren.

Gebäude unter Denkmalschutz - rechte  Hälft saniert

Ihr Gebäu­‌de steht unter Denk­‌mal­‌schutz und muss sa­‌niert wer­den? Mit einer fach­‌ge­‌rechten Sa­‌nie­‌rung der Fas­‌sa­‌de kön­nen Sie den un­‌ver­‌wech­‌sel­‌baren Charme des Ge­‌bäu­‌des er­‌hal­‌ten und den Wohn­‌kom­‌fort an mo­der­ne Be­‌dürf­‌nisse anpassen.


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Gebäude mit Geschichte

In Deutschland ste­hen ca. 5 % der Wohn­‌gebäude bis 1978 unter Denkmal­‌schutz. Sie sind erhaltens­‌wert, weil sie Zeug­‌nisse un­se­rer Geschichte und Kultur sind. Darüber hin­aus be­sit­zen sie die­sen unver­‌wechsel­‌baren Charme, den ein Neubau nur schwer er­rei­chen kann.

Das öffent­‌liche Interesse, in die Erhal­‌tung his­to­ri­scher Wohn­‌häuser, Villen, Fabriken, Kirchen, Burgen, Schlösser und Industrie­‌denkmale zu in­ves­tie­ren, ist groß. Handelt es sich je­doch um denk­‌mal­‌ge­‌schützte Gebäude, sind bei der Sanie­‌rung et­li­che Auflagen zu be­ach­ten. Die Denkmal­‌schutz­‌behörde de­fi­niert, wel­ches Gebäude unter Denkmal­‌schutz ge­stellt wird, und ent­‌schei­‌det über eine Wieder­‌herstellung, Erhal­‌tung und Nut­‌zung.

Denk­‌malschutz­‌gerecht sanieren

Gerade Altbauten wei­sen eine un­zu­rei­chen­de Dämmung auf. Daher ist eine energe­‌tische Sanierung mehr als sinn­voll. Empfehlens­‌wert ist das Hinzuziehen eines Energie­‌beraters für Bau­‌denkmale, um die spe­zi­el­len Anforde­‌rungen und Verord­‌nungen für denkmal­‌geschützte Altbauten berück­‌sichtigen zu können.

Mit einem guten Sanierungs­‌plan, in dem sämt­li­che Auflagen der Denk­‌malschutz­‌behörde berück­‌sichtigt wer­den, sind Sie bei Umbau- und Sanierungs­‌maßnahmen auf der si­che­ren Seite. Empfehlens­‌wert ist daher die Beratung und Durch­‌führung durch ein Fach­‌unternehmen, das sich mit den umfang­‌reichen Auflagen in Theorie und Praxis auskennt.

Selbst bei klei­ne­ren Arbeiten, die der rei­nen Instand­‌haltung die­nen, ist die Denkmal­‌schutz­‌behörde zu kon­tak­tie­ren - ins­be­son­de­re, wenn das äu­ße­re Erscheinungs­‌bild be­trof­fen ist.

Was ist beim Denkmal­‌schutz zu beachten?

Steht ein Gebäude unter Denkmal­‌schutz, ist so wenig wie mög­lich am Erschei­‌nungs­‌bild zu ver­än­dern. Gleich­‌zeitig soll die histo­‌rische Substanz best­‌möglich er­hal­ten blei­ben. Bei einer Fach­‌werk­‌fassade z. B. ist aus die­sem Grund eine Außen­‌dämmung untersagt.

Jede Sanie­‌rungs­‌maßnahme, die das his­to­ri­sche Gesamt­‌bild ver­än­dert, kann ab­ge­lehnt wer­den. Die Auflage be­zieht auch den Außen­‌bereich (Zaun, Außen­‌beleuch­‌tung, Bewe­‌gungs­‌melder) und Installa­‌tionen (wie Satelliten­‌schüssel etc.) mit ein. Daher wird emp­foh­len, vor jeder Verände­‌rung Ihrer Immobilie zu­erst Rück­‌sprache mit der zu­stän­di­gen Denkmal­‌schutz­‌behörde zu halten.

Bau­‌maß­‌nahmen, die einer Genehmi­‌gung durch die Behörde bedürfen:

  • Abbruch / Teilabbruch des Gebäudes
  • Umsetzen des Gebäudes
  • Nutzungs­‌änderung
  • Umgestal­‌tungen
  • Keller- oder Dach­‌geschoss­‌ausbau
  • Änderung des äu­ße­ren Er­‌scheinungs­‌bildes (Fassade, Fenster, Türen, Dach, Gauben)
  • Verände­‌rungen (z. B. Durch­‌brüche) an der tra­gen­den Konstruk­‌tion
  • Eingriffe in die Instal­‌lation zur Ent­‌wässerung

Maß­‌nahmen, die re­la­tiv schnell eine Genehmi­‌gung er­hal­ten, sind die Sanie­‌rung tra­gen­der Wände und Bauteile, Trocken­‌legung feuch­ter Wände, Dämmung der Keller­‌decke und Wand­‌sanierungen mit Putz und Anstrich im Innen­‌raum.

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