Sanierung der Fassade von Gebäuden unter Denkmalschutz
Wir von T.Klaus Bauunternehmen kennen uns mit Denkmalschutz aus und realisieren Sanierungen in der Region Ibbenbüren.
Ihr Gebäude steht unter Denkmalschutz und muss saniert werden? Mit einer fachgerechten Sanierung der Fassade können Sie den unverwechselbaren Charme des Gebäudes erhalten und den Wohnkomfort an moderne Bedürfnisse anpassen.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!
Gebäude mit Geschichte
In Deutschland stehen ca. 5 % der Wohngebäude bis 1978 unter Denkmalschutz. Sie sind erhaltenswert, weil sie Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur sind. Darüber hinaus besitzen sie diesen unverwechselbaren Charme, den ein Neubau nur schwer erreichen kann.
Das öffentliche Interesse, in die Erhaltung historischer Wohnhäuser, Villen, Fabriken, Kirchen, Burgen, Schlösser und Industriedenkmale zu investieren, ist groß. Handelt es sich jedoch um denkmalgeschützte Gebäude, sind bei der Sanierung etliche Auflagen zu beachten. Die Denkmalschutzbehörde definiert, welches Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, und entscheidet über eine Wiederherstellung, Erhaltung und Nutzung.
Denkmalschutzgerecht sanieren
Gerade Altbauten weisen eine unzureichende Dämmung auf. Daher ist eine energetische Sanierung mehr als sinnvoll. Empfehlenswert ist das Hinzuziehen eines Energieberaters für Baudenkmale, um die speziellen Anforderungen und Verordnungen für denkmalgeschützte Altbauten berücksichtigen zu können.
Mit einem guten Sanierungsplan, in dem sämtliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde berücksichtigt werden, sind Sie bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf der sicheren Seite. Empfehlenswert ist daher die Beratung und Durchführung durch ein Fachunternehmen, das sich mit den umfangreichen Auflagen in Theorie und Praxis auskennt.
Selbst bei kleineren Arbeiten, die der reinen Instandhaltung dienen, ist die Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren - insbesondere, wenn das äußere Erscheinungsbild betroffen ist.
Was ist beim Denkmalschutz zu beachten?
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist so wenig wie möglich am Erscheinungsbild zu verändern. Gleichzeitig soll die historische Substanz bestmöglich erhalten bleiben. Bei einer Fachwerkfassade z. B. ist aus diesem Grund eine Außendämmung untersagt.
Jede Sanierungsmaßnahme, die das historische Gesamtbild verändert, kann abgelehnt werden. Die Auflage bezieht auch den Außenbereich (Zaun, Außenbeleuchtung, Bewegungsmelder) und Installationen (wie Satellitenschüssel etc.) mit ein. Daher wird empfohlen, vor jeder Veränderung Ihrer Immobilie zuerst Rücksprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu halten.
Baumaßnahmen, die einer Genehmigung durch die Behörde bedürfen:
- Abbruch / Teilabbruch des Gebäudes
- Umsetzen des Gebäudes
- Nutzungsänderung
- Umgestaltungen
- Keller- oder Dachgeschossausbau
- Änderung des äußeren Erscheinungsbildes (Fassade, Fenster, Türen, Dach, Gauben)
- Veränderungen (z. B. Durchbrüche) an der tragenden Konstruktion
- Eingriffe in die Installation zur Entwässerung
Maßnahmen, die relativ schnell eine Genehmigung erhalten, sind die Sanierung tragender Wände und Bauteile, Trockenlegung feuchter Wände, Dämmung der Kellerdecke und Wandsanierungen mit Putz und Anstrich im Innenraum.