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T.Klaus Bauunternehmen
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49479 Ibbenbüren
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Dachboden dämmen und Heiz­kosten effizient senken

Wir von T.Klaus Bauunternehmen aus Ibbenbüren dämmen Ihren Dach­boden (oberste Geschoss­decke) nach Vorschrift des Gebäude­energie­gesetzes (GEG).

Dachboden

Foto: © ISOVER

Die Dach­boden­dämmung eines nicht aus­ge­bauten Dach­bodens stellt eine äußerst effektive Energie­spar­maß­nahme dar, die noch dazu mit relativ gerin­gem Kosten- und Zeit­auf­wand durch­ge­führt werden kann. Bei un­ge­dämmten Dächern und einem nicht als Wohn­raum genutzten Dach­boden macht sich das Dach­boden dämmen schnell bezahlt, weil die Wärme darunter liegender beheizter Räume nicht länger über das unge­dämmte Dach ent­weichen kann.


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Wann ist eine Dach­boden­dämmung Pflicht?

Laut GEG gilt für die Dach­boden­dämmung Folgendes:

  • Für unge­dämmte, nicht begeh­bare, aber zugäng­liche oberste Geschoss­decken ober­halb beheiz­ter Räume gilt ein maxi­maler U-Wert von 0,24 W/(m²K).
  • Bei Eigen­tümer­wechsel ist die nach­träg­liche Däm­mung der obersten Geschoss­decke bereits seit Ende 2011 verpflich­tend, es sei denn, der Eigen­tümer ent­scheidet sich alternativ für eine komplette Dach­dämmung, z. B. in Verbin­dung mit einem Dach­aus­bau.
    Ausnahmen: Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt und vor­wiegend in der warmen Jahres­zeit ge­nutzt werden, z. B. Ferien­häuser, Tier­ställe, Gewächs­häuser, Kirchen und einige andere mehr.
  • Seit Januar 2016 ist die Nach­rüstung auch un­ab­hängig von einem Eigen­tümer­wechsel verpflich­tend.
    Ausnahmen: Es ist ein Mindest­wärme­schutz nach DIN 4108, Teil 2 vorhanden.
    Häuser mit maximal zwei Wohn­ein­heiten wurden vom Eigen­tümer bereits vor dem 01.02.2002 bewohnt.

Was bedeutet oberste Geschoss­decke?

Bereits in der Energie­ein­spar­ver­ord­nung von 2014 (heute im Gebäude­energie­gesetz (GEG) veran­kert) war die Rede von der zu däm­men­den obersten Geschoss­decke. Gemeint ist damit die Decke zwischen oberstem Geschoss und Dach­boden.

Vorteile der Dach­boden­dämmung:

  • Heizkosten senken
  • Wohnkomfort steigern
  • Unabhängiger von steigenden Energie­preisen
  • Klimaschutz durch geringeren CO2-Ausstoß
  • Wertsteigerung Ihres Gebäudes
  • Energie­ressourcen schonen
  • Nutzungs­dauer verlängern

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Dach­boden­dämmung bei Ihnen in Frage kommt und welche Dämm­maß­nahmen bei Ihrem Gebäude darüber hinaus sinn­voll sind, sprechen Sie uns an! Wir von T.Klaus Bauunternehmen aus Ibbenbüren unter­stützen Sie bei der Planung und Aus­führung!

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