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T.Klaus Bauunternehmen
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Energie­aus­weis für Gebäude

T.Klaus Bauunternehmen aus Ibbenbüren infor­miert über die Be­deu­tung des Energie­aus­weises für Ihre Immo­bilie.

Formular für den Energieauswe

Ein Energie­aus­weis do­ku­men­tiert die energe­tische Be­wer­tung eines Wohn­gebäu­des und gibt damit auch Aus­kunft über den zu erwar­ten­den Energie­ver­brauch. Auf­grund der all­ge­mein hohen Heiz­ener­gie­kosten ist der ener­getische Zu­stand eines Gebäudes ein wich­tiges Krite­rium bei Vermie­tung oder Immo­bilien­kauf.


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Wozu ist ein Energie­aus­weis nötig?

Der Energie­aus­weis (oder Energie­pass) bietet Käufern und Mietern Transpa­renz in Bezug auf den Energie­verbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Haus­besitzern dient er als Anhalts­punkt zur dauer­haften Einspa­rung von Energie und Heiz­kosten.

Bei der Aus­stellung eines Energie­aus­weises wird der Zustand der Außen­wände, des Daches, der Fenster und Außentüren sowie die Heizung be­wertet. Indivi­duelle Moderni­sierungs­empfeh­lungen verdeut­lichen, welche Maß­nahmen nötig sind, um den Energie­verbrauch deut­lich reduzieren zu können.

Wann ist der Energie­aus­weis Pflicht?

Bei Verkauf oder Vermie­tung einer Immo­bilie muss der Haus­eigen­tümer dem Interes­senten unver­züglich (spätes­tens jedoch 14 Tage nach Aufforde­rung) einen gültigen Energie­ausweis vorlegen. Not­wendig ist der Aus­weis auch im Fall einer umfas­senden Sanie­rung inklusive energe­tischer Gesamt­bilanzierung nach aktuellem Gebäude­energie­gesetz (GEG).

Vor­teile des Energie­aus­weises:

  • Überblick des energe­tischen Zustand eines Gebäudes
  • Orientie­rung für Haus­eigen­tümer
  • Transpa­renz für Käufer und Mieter
  • Gezielte Hin­weise (ggf.) auf Sanierungs­bedarf
  • Wert­steige­rung beim Verkauf der Immo­bilie

Aus­nahmen von der Vorlage­pflicht:

  • Gebäude, die unter Denk­mal­schutz stehen
  • Gebäude mit einer Nutz­fläche, die unter 50 m2 liegt
  • Gebäude, die nicht regel­mäßig ge­nutzt und be­heizt werden (z. B. Ferien­häuser)
  • Gebäude wie Ställe, Gewächs­häuser, gering­fügig be­heizte Betriebs­gebäude

Lassen Sie den ener­getischen Zustand Ihres Gebäudes prüfen und profi­tieren Sie davon, eventu­elle Schwach­stellen zu er­kennen. Mit dem Energie­ausweis machen Sie den Energie­verbrauch Ihres Gebäudes transpa­rent.

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