Gebäudeenergiegesetz (GEG)
T.Klaus Bauunternehmen aus Ibbenbüren informiert über das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude ist seit Ende 2020 in Kraft. Um den CO2-Ausstoß zu minimieren und die gesteckten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss der Gebäudeenergieverbrauch stark reduziert werden. Denn das Beheizen unserer Gebäude verschlingt einen sehr großen Teil unserer Energiereserven.
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Was steht im GEG?
Im Gebäudeenergiegesetz wurden Anforderungen festgelegt, die Neubauten oder Bestandsgebäude im Hinblick auf die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Klima- und Heizungstechnik sowie auf den Hitzeschutz zu erfüllen haben.
In Bezug auf Altbauten sind im GEG auch Nachrüstpflichten für die Wärmedämmung einzelner Bauteile und Austauschpflichten alter Heizungsanlagen nachzulesen.
Auch der Anteil, der bei Neubauten durch erneuerbare Energien abzudecken ist, wurde im GEG festgelegt.
Für welche Gebäude gilt das GEG?
Das GEG gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr bewohnt werden.
GEG im Überblick:
- Energetische Mindestanforderungen für beheizte oder klimatisierte Gebäude
- Sanierungs- und Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude
- Verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten
Was löst das GEG ab?
Im GEG wurden die Energie-Regelungen EnEG (Energieeinspargesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) für Gebäude zu einem Gesetz zusammengefasst. Ziel ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien.